primärer Funkdienst
Funkstellen des primären Funkdienstes haben Schutz gegen sekundäre Funkdienste.
Dies gilt auch, wenn sekundären Funkdiensten bereits Frequenzen zugeteilt wurden.
Einen Schutz gegen Störungen eines anderen oder des gleichen primären Funkdienstes kann nur die Funkstelle verlangen, welche die Frequenzzuteilung früher bekam.
Ein Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder anderen sekundären Funkdienstes, deren Zuteilung später erfolgte, ist möglich.