Teilnehmer am technisch-experimentellen Funkdienst Amateurfunk (siehe:
Amateurfunkdienst) mit behördlichem Befähigungsnachweis der ihn berechtigt, auf zum Teil exklusiv zugeteilten Frequenzbereichen (Bändern), am internationalen Amateurfunkverkehr teilzunehmen.
In Gesetzen und Verordnungen sind der Genehmigungsumfang, wie Leistungs-und Frequenzbeschränkungen sowie die Sendearten festgelegt.
Ein Funkamateur wird oft in den Medien fälschlicherweise als "Hobbyfunker" bezeichnet und damit in die begriffliche Nähe von Funkanwendern wie CB- und PMR-Funkern gestellt,mit denen er auch inhaltlich (Sinn und Zweck) nicht gleichzusetzen ist.
Funkamateur ist die richtige Definition, die auch nur so in den Texten gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen zu finden ist.
https://www.oevsv.at/export/oevsv/.galleries/Bilder/Hobbyfunker-oder-Funkamateur.jpg