Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 21. 12. 2016.
Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen welche elektromagnetische Störungen verursachen oder die durch sie beeinträchtigt werden können.
Weiterhin definiert es einen Handlungsrahmen für die Bundesnetzagentur zur Ausführung des Gesetzes im Rahmen der Störungsbearbeitung, die allein in nationalstaatlicher Verantwortung erfolgt."
Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/EMVG.pdf