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Für den Amateurfunkdienst in Deutschland ist die Frequenznutzung in den Nutzungsbedingungen... a. G. des § 6 Satz 1 des "Gesetz über den Amateurfunk" vom 23. Juni 1997 geregelt:

Es besteht innerhalb der zugeteilten Frequenzen freie Frequenzwahl, unter Beachtung der bereits belegten Frequenzen sowie unter Beachtung des Funkdienststatus bei sekundärer Frequenzbereichszuweisung
Der Primärfunkdienst ist gegenüber dem Sekundärfunkdienst bevorrechtigt und darf diesen jedoch nicht stören.
Der Sekundärfunkdienst muss Störungen durch den Primärfunkdienst hinnehmen.

Aussendungen von Funkbaken sowie Funkverkehr über Relaisfunkstellen und Satelliten und die Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen genießen betrieblichen Vorrang vor anderem Amateurfunkverkehr.

Beim Amateurfunkbetrieb sind auch die internationalen Vereinbarungen und Empfehlungen zu berücksichtigen.
(Anm. d.R.:  Also auch der Bandplan der IARU Region 1)
Die belegte Bandbreite ist entsprechend dem Stand der Technik auf das für die verwendete Sendeart notwendige Ausmaß zu beschränken.
Die Mittenfrequenz der Aussendungen ist so zu wählen, dass die belegte Bandbreite innerhalb des dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiches liegt. Der Vorrang des Funkverkehrs bereits belegter Frequenzen ist zu beachten.

Status des Amateurfunkdienstes in Deutschland, Klasse A, auf den ihm zugewiesenen, Bändern
(P = primäre Zuweisung, S = sekundäre Zuweisung, Leistung und Bandbreite als Maximalwert):

135,700 ... 137,800 kHz
(2,2 km)
S
    1 W ERP
800 Hz

     1,810 ...    1,850 MHz
(160 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz

     1,850 ...    1,890 MHz
(160 m)
S
  75 W PEP
2,7 kHz

     1,890 ...    2,000 MHz
(160 m)
S
  10 W PEP
2,7 kHz

     3,500 ...    3,800 MHz
(  80 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz


     5,351 ...    5,366 MHz
(  60 m)
P
15 W EIRP
2,7 kHz

     7,000 ...    7,200 MHz
(  40 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz

   10,100 ... 10,150 MHz
(  30 m)
S
150 W PEP
800 Hz

    14,100 ... 14,350 MHz
(  20 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz

    18,068 ... 18,168 MHz
(  17 m)
S
750 W PEP
2,7 kHz

    21,000 ... 21,450 MHz
(  15 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz

    24,890 ... 24,990 MHz
(  12 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz

    28,000 ... 29,700 MHz
(  10 m)
P
750 W PEP
2,7 kHz


Anm. d. Red.:
Angaben auszugsweise, da weitere textliche Erläuterungen und zusätzl. Nutzungsbestimmungen in der Anlage 1 zu § 1 Nr. 6 der AFuV enthalten sind.

Seit dem 01.09.2006 dürfen auch die Genehmigungsinhaber der Einsteigerklasse E z.B. die Kurzwellenbänder 160 m, 80 m, 15 m und 10 m, jedoch mit eingeschränkter Sendeleistung, nutzen.
Informationen zu den Änderungen im Internet:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzverordnung/frequenzverordnung-node.html
Seit 10. März 2012 wird der Frequenznutzungsplan durch das TKG (Telekommunikationsgesetz) ersetzt.
Contestbetrieb auf 160m ist seit 12/2017 (lt.: https://is.gd/aP2Pbh) an Wochenenden gestattet.
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