Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.Verfahren zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen bei der Bundesnetzagentur.
Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr
hat diese,
vor Aufnahme des Sendebetriebes, der BNetzA gemäß BEMFV anzuzeigen.
Hierbei ist die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden.
Internet:
http://emf2.bundesnetzagentur.de/afu.html