HAREC
Harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung
(Regelt die Anerkennung ausländischer Amateurfunklizenzen.)
Genehmigung auf der Grundlage der CEPT-Prüfung
Stufe A
Benutzung aller Frequenzbereiche, die dem Amateurfunkdienst zugewiesen und in dem Land zugelassen sind, in dem die Amateurfunkstelle betrieben werden soll.
Stufe B
Genehmigung auf der Grundlage der CEPT-Bestimmungen
Stufe S
Die nicht die Anforderung der Abgabe und Höraufnahme von Morsezeichen beinhaltet, erlaubt das Betreiben von Amateurfunkstellen in den Frequenzbereichen oberhalb 30 MHz, die dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind und in dem Land zugelassen sind, in dem die Amateurfunkstelle betrieben werden soll.