DN-Rufzeichen
DN0...DN8-Rufzeichen werden nur noch bis Juni 2025 auf Antrag von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erteilt.
So erworbene Ausbildungsrufzeichen sind bis 31.12.2028 gültig.
Unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht dieses Funkamateurs dürfen diese - unter Einhaltung der Bestimmungen seiner Genehmigungsklasse - ein von ihm für die Vorbereitung auf eine Amateurfunkprüfung Auszubildender ohne Amateurfunkzeugnis, am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die eigene Nutzung ist dem Genehmigungsinhaber nicht gestattet, sondern nur dem Auszubildenden.
Mit der novellierten AfuV und gemäß des neuen Rufzeichenplans erhielt ab 24.06.2024 die neue personengebundene Klasse N den Präfix DN9.
Beim Ausbildungsfunkbetrieb nach § 12 ist dann dem personengebundenen Rufzeichen oder dem Rufzeichen der Klubstation bei Sprachübertragungen der Zusatz /Trainee anzuhängen.
Bei Telegraphie- bzw. Digitalbetrieb der Zusatz /T.