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Aus der Praxis...
Es wird gelegentlich festgestellt, dass der Ausbilder (DN1 - DN8) selbst das DN-Rufzeichen
benutzt.
Und wenn es nur zur Berichtigung oder Ergänzung des QSO-Inhaltes des
Auszubildenden ist.
Dies ist lt. § 12 jedoch nicht gestattet. Der Ausbilder muss auch in diesen
Fällen sein eigenes
Rufzeichen benutzen. Das DN-Call ist eindeutig nur von den Auszubildenden
zu verwenden.
Kurios oder frech...
Es gibt in Bremen einen OP, der für seine QSOs gleichzeitig eQSLs für "sein"
DN-Call anfordert,
unter dem kein Auszubildender ein QSO führte. Hilfe zum Diplomerwerb seines
Schützlings?
Auch:
Das Eintragen der unter dem Ausbildungsrufzeichen von den Auszubildenden
geführten QSOs in
das eigene Logbuch des Ausbilders oder der Klubstation ist falsch und als
Nachweis, lt. Ziffer 4
nicht zu verwenden.
Es sei denn die Logbuch-Software lässt das Anlegen mehrerer Logbücher, unter
selbstgewählten
Namen, zu. Zum Beispiel "Log Alexander Müller" oder "DN-Log Max"
oder "DL6XYZ /T" o.ä.
Die Ausbildungs-QSOs können dann zugeordnet, ausgedruckt, vom Ausbilder
unterschrieben und
zur Aufbewahrung abgeheftet werden.
Information: Dokumentation
aus einem Logprogramm heraus