Information
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Die
Zukunft
des Amateurfunkdienstes in Deutschland |
Das "FUNKTELEGRAMM", bisher
immer gut informiert, veröffentlicht in seinem Heft 2/2014 auch uns zugegangene,
bisher jedoch unbestätigte, Informationen zu weitgehenden Überlegungen, des vor der
Bundestagswahl 2013 unter FDP-Führung agierenden
Wirtschaftsministeriums (BMWi), zur
Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
und der AFuV. Künftig sollte ein eigenständiges Amateurfunkgesetz durch eine sog. "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" ersetzt werden, um Kosten zu sparen. Ob das Unterfangen durch den Minister Dobrindt (CSU), der nun auch für die BNetzA und somit den Amateurfunkdienst zuständige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ist, weiter verfolgt wird ist nicht bekannt. Die Abschaffung könnte weitgehende Folgen haben, weil der Amateurfunk dann, statt eines Funkdienstes, nur noch eine simple Funkanwendung wie CB-Funk, Freenet, PMR und SRD sein würde. Von der Selbstanzeige" ("Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" nach § 9 der BEMFV) zur teuren Standortbescheinigung? Funkanwender haben keine Privilegien, wie wir bisher als Funkdienst! Bevor dieses sicherlich noch vorhandene
FDP-Arbeitspapier von einer Fachabteilung
des
nun zuständigen Ministeriums "durchgewunken" und vom Minister unterschrieben wird,
sollte doch dringendst etwas unternommen werden!
DARC-Mitglieder können Weiteres dazu in Am 06.02.2014 erreichte uns, a.G. einer
Anfrage an die parlamentarische Staatssekretärin im
Verkehrsministerium, folgende
eMail vom BMWi (!) (das
eigentlich für den Amateurfunkdienst nicht mehr zuständig sein soll). |