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Die Zukunft des Amateurfunkdienstes in Deutschland
Amateurfunkgesetz oder Allgemeinzuteilung, wie CB-Funk
?


Das "FUNKTELEGRAMM", bisher immer gut informiert, veröffentlicht in seinem Heft 2/2014 auch uns zugegangene, bisher jedoch unbestätigte, Informationen zu weitgehenden Überlegungen, des vor der Bundestagswahl 2013 unter FDP-Führung agierenden Wirtschaftsministeriums (BMWi), zur Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV.
  
Künftig sollte ein eigenständiges Amateurfunkgesetz durch eine sog. "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" ersetzt werden, um Kosten zu sparen.
Ob das Unterfangen durch den Minister Dobrindt (CSU), der nun auch für die BNetzA und somit den Amateurfunkdienst zuständige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
ist, weiter verfolgt wird ist nicht bekannt.
Die Abschaffung könnte weitgehende Folgen haben, weil der Amateurfunk dann, statt eines Funkdienstes, nur noch eine simple Funkanwendung wie CB-Funk, Freenet, PMR und SRD sein würde.
Von der Selbstanzeige" ("Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" nach § 9 der BEMFV) zur teuren Standortbescheinigung? Funkanwender haben keine Privilegien, wie wir bisher als Funkdienst!

Bevor dieses sicherlich noch vorhandene FDP-Arbeitspapier von einer Fachabteilung des nun zuständigen Ministeriums "durchgewunken" und vom Minister unterschrieben wird, sollte doch dringendst etwas unternommen werden!
Dafür gibt es doch die Amateurfunkvereine, welche essenzielle Interessen ihrer Mitglieder vor den Ministerien und Behörden vertreten sollen!
Möglichst mit Funktionären die endlich diese Aufgaben wahrnehmen sollen...
... und darüber ihren Mitgliedern zeitnah Auskunft geben!

28.01.2014

Der DARC e.V. antwortete, auf Anfrage von QSLonline u.a., dass  der RTA dieses  Vorhaben erfolgreich abgewendet hat. Dieses sei "vom Tisch"!
Und warum "verkauft" man dies nicht als Erfolg der deutschen Amateurfunkvereine im Sinne ihrer Mitglieder? 

DARC-Mitglieder können Weiteres dazu in
den Rubriken "Fokus" und "Wende" lesen
.

Am 06.02.2014 erreichte uns, a.G. einer Anfrage an die parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium, folgende eMail vom BMWi (!) (das eigentlich für den Amateurfunkdienst nicht mehr zuständig sein soll).
Die enthaltenen Ungereimtheiten möchten wir noch nicht bewerten und kommentieren.

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