T/R 61-01
Empfehlung der CEPT, unter bestimmten Bedingungen, Amateurfunkgenehmigungen der Mitgliedsverwaltungen der CEPT anzuerkennen und keine Verwaltungsgebühren oder Frequenzbeiträge dafür zu erheben.
Nicht der CEPT-Verwaltung zugehörige Verwaltungen, die die Bestimmungen der T/R 61-01 akzeptieren, können die Teilnahme beantragen.
Folgende Länder wenden diese Empfehlung an, sind aber selbst nicht Mitglied der CEPT:
- Israel
- Canada (mit VO und VY)
- Neuseeland
- Peru
- Südafrika
- USA (Bundesstaaten und US-Territorien)