Gast-Lizenz (DL)
Zulassung vorübergehenden Amateurfunkbetriebs in Deutschland.
Es gelten für den lizensierten Besucher die gesetzlichen Bestimmungen des AfuG und der AfuV für den Amateurfunkbetrieb in Deutschland.
Weiteres:
http://www.darc.de/referate/ausland/besucher-in-dl/