DN-Rufzeichen

Das DN-Rufzeichen (DN-Präfix) wird auf Antrag eines Amateurfunk-Genehmigungsinhabers, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erteilt.
Unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht dieses Funkamateurs darf - unter Einhaltung der Bestimmungen seiner Genehmigungsklasse - ein von ihm für die Vorbereitung auf eine Amateurfunkprüfung Auszubildender ohne Amateurfunkzeugnis, am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die eigene Nutzung des Ausbildungsrufzeichens ist dem Genehmigungsinhaber nicht gestattet, sondern nur dem jeweiligen Auszubildenden.
Über die Aussendungen ist vom Auszubildenden ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Die Einträge müssen vom aufsichtsführenden Genehmigungsinhaber des DN-Rufzeichens täglich bestätigend unterschrieben und ein Jahr aufbewahrt werden.