CEPT-Lizenz
Zulassung vorübergehenden Betriebes im Gastland, ohne dort eine Amateurfunkprüfung machen zu müssen und ohne besondere Genehmigung des besuchten Landes (Gastlizenz).
Die CEPT-Genehmigung ist auf der Genehmigungsurkunde vermerkt.
Es gelten für den Besucher die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes für den Amateurfunkbetrieb.