Verstöße
Lt. Amateurfunkverordnung (AfuV) vom 15.02.2005 werden von der Bundesnetzagentur folgende Gebühren erhoben:
Anordnung der Einschränkung des Betriebes oder der Außerbetriebnahme einer Amateurfunkstelle a.G. von Verstößen gegen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes oder der Amateurfunkverordnung:= 160,00 EUR